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1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand

1.1 Der Anbieter, Xaibo GmbH, Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar, Schweiz (im Folgenden „Anbieter“), stellt seinen Kunden eine webbasierte Softwarelösung (Software as a Service, im Folgenden „Software“) zur Verfügung. Die Software umfasst die Bereitstellung, Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB sowie die Möglichkeit, kundenspezifische Anpassungen gegen gesonderte Vergütung vornehmen zu lassen.

1.2 Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere an Freiberufler, Partnerschaftsgesellschaften, GmbHs und sonstige juristische Personen. Der Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern oder Privatpersonen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gehen den Regelungen dieser AGB vor, sofern sie schriftlich festgehalten sind.

1.4 Die hier vorliegenden AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, die in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Leistungen

2.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software zur Verfügung, die für die Verwaltung von Kanzleien und Mandaten sowie zur Erstellung von juristischen Dokumenten genutzt werden kann. Diese Software wird als Software as a Service (SaaS) angeboten, wobei die Nutzung ausschließlich über das Internet erfolgt.

2.2 Der Vertragsschluss (Bestellung) erfolgt durch das Online-Warenkorbsystem und durch die Nutzung der Software. Diese Annahme kann elektronisch erfolgen, z.B. durch Anklicken einer entsprechenden Bestätigungsschaltfläche in der Software. Vor Absenden der Bestellung besteht die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche wird ein verbindlicher Vertrag gegenüber Xaibo abgegeben. Der Vertragsabschluss erfolgt unverzüglich nach Bestellung durch Bestätigung i Textform (z.B. E-Mail)

2.3 Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Xaibo ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht

2.4 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software sowie die ordnungsgemäße Funktion im Rahmen der beschriebenen Leistungen. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Software für bestimmte Zwecke des Kunden geeignet ist, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.5 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98 % im Jahresdurchschnitt einschließlich notwendiger Wartungsarbeiten. Der Anbieter ist jedoch nicht haftbar für Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters oder rechtliche Änderungen zurückzuführen sind. Xaibo schuldet die durch eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung gesicherte Datenübermittlung über das Internet sowie ggfs. das Zurverfügungstellen von Speicherplatz zur Nutzung im vereinbarten Umfang. Sie trifft hinsichtlich der eingestellten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Die Nutzung des Systems entbindet den Kunden nicht (auch nicht teilweise) von der evtl. Pflicht zum Anlegen von Handakten (z.B. § 50 Abs. 1 BRAO, § 66 StBerG, § 51b WPO). Der Kunde muss eigenverantwortlich (und auf eigene Kosten) für einen Internetzugang und alle hierzu benötigten technischen Vorrichtungen sorgen. Xaibo schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung von Kunden und Beteiligten zu dem von Xaibo betriebenen Übergabepunkt (z. B. „Anmeldung“, „Einloggen“). Soweit nicht abweichend vereinbart, wartet Xaibo die Software während der gesamten Vertragslaufzeit und wird etwaige Fehler in der Regel mittels Updates und Bugfixes beheben. Dem Kunden steht für alle technischen und anwendungsbezogenen Fragen ein Telefon- und/oder E-Mail-Support unter der jeweils angegeben Telefonnummer/E-Mail-Adresse während der genannten Zeiten zur Verfügung. Ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage. Support kann auch durch Fernwartung erbracht werden.

3. Nutzungsrechte an der Software

3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes Recht ein, die Software gemäß den Bestimmungen dieser AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung der Software ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dritten, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zur Nutzung zu überlassen. Eine Unterlizenzierung oder Weitervermietung der Software ist ausdrücklich untersagt.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zum Schutz der Software getroffenen Sicherheitsvorkehrungen des Anbieters einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und unberechtigten Dritten keinen Zugang zur Software zu gewähren. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch die unbefugte Nutzung der Software entstehen.

4. Verantwortlichkeit für die eingegebenen Mandantendaten

4.1 Der Anbieter handelt bei der Verarbeitung der vom Kunden in die Software eingegebenen Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der entsprechenden Schweizer Datenschutzgesetze. Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich nach den Weisungen des Kunden und nur zu den im Vertrag festgelegten Zwecken.

4.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten verantwortlich. Der Anbieter prüft die eingegebenen Daten weder auf rechtliche noch auf inhaltliche Richtigkeit.

4.3 Der Anbieter stellt sicher, dass nur autorisierte Mitarbeiter Zugriff auf die Daten haben. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt sind.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mandanten über die Datenverarbeitung in der Software zu informieren und, soweit erforderlich, deren Einwilligung einzuholen.

5. Speicherplatz, Backups, Speicherdauer

5.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten zur Verfügung. Der Anbieter verpflichtet sich, regelmäßige Backups der gespeicherten Daten durchzuführen und geeignete Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff Dritter zu treffen.

5.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Backups seiner Daten vorzunehmen, um den Verlust wichtiger Informationen zu vermeiden.

5.3 Nach Beendigung des Vertrages (nach 12 Monaten) wird der Anbieter alle Daten des Kunden nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen löschen, es sei denn, der Kunde fordert eine frühere Löschung an. Während dieser Frist hat der Kunde die Möglichkeit, die Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (USB-Stick) gegen ein Entgelt von 395 Euro abzurufen.

6. Support, Softwarefehler und IT-Anforderungen

6.1 Der Anbieter bietet dem Kunden Supportleistungen während der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in der Schweiz. Der Kunde kann Supportanfragen per E-Mail oder über die Website stellen.

6.2 Die Reaktionszeiten des Supports richten sich nach der Schwere des gemeldeten Problems und werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Normal: Keine bzw. geringe Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Kunden, Reaktionszeit: 24 Stunden
  • Hoch: Einschränkungen im Geschäftsbetrieb, Reaktionszeit: 12 Stunden
  • Sehr hoch: Es droht ein erheblicher Vermögensschaden, Reaktionszeit: 8 Stunden

6.3 Der Anbieter wird alle gemeldeten Fehler unverzüglich beheben, übernimmt jedoch keine Garantie, dass dies innerhalb der genannten Reaktionszeiten erfolgt. Die Reaktionszeiten beziehen sich ausschließlich auf den Beginn der Fehlerbearbeitung, nicht auf deren Abschluss. Die im Auftrag verarbeiteten Daten sind gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt. Die insoweit ergriffenen Maßnahmen dienen nicht dazu, vom Kunden etwa versehentlich gelöschte Daten wiederherzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung von in seinem Verantwortungsbereich gelöschten oder veränderten Daten besteht nicht. Es obliegt dem Kunden, die übermittelten Daten zu sichern. Soweit nicht abweichend angegeben, ist zur Nutzung der Datenbanken bzw. zum Herunterladen der elektronischen Inhalte ein Zugang zum Internet notwendig.

 

7. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

7.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen und Anpassungen an der Software vorzunehmen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Stabilität und Leistung der Software notwendig sind. Solche Maßnahmen können zu vorübergehenden Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit führen, die jedoch auf das notwendige Minimum beschränkt werden.

7.2 Geplante Wartungsarbeiten, die eine Beeinträchtigung der Erreichbarkeit zur Folge haben könnten, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchführen.

7.3 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle der Software, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Handlungen Dritter verursacht werden, es sei denn, diese liegen im Einflussbereich des Anbieters und hätten durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden können.

8. Pflichten des Kunden und Zugangsberechtigungen

8.1 Der Zugang des Kunden erfolgt grundsätzlich über Benutzernamen und Passwort (ggfs. auch Zwei-Faktor-Authentifizierung); die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

Soweit der Kunde Beteiligte zur Kommunikation über Vertragsgenständliche Systeme einlädt und diesen einen Zugang eröffnet, obliegt es ihm, diese zum sicheren Umgang mit Zugangsdaten anzuhalten.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und Nutzung der Software wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Der Kunde ist für die Sicherheit seines Accounts und seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff darauf haben.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu verwenden. Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte in die Software einstellen oder durch deren Nutzung rechtswidrige Handlungen vornehmen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und sicherzustellen, dass die in die Software eingegebenen Daten virenfrei sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz unzureichender Sicherheitsmaßnahmen oder durch die Einführung von Schadsoftware entstehen.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Software und die Verarbeitung der Mandantendaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.

9. Vergütung, Preise und Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, dass für die Nutzung der Software vereinbarte Entgelt gemäß den im Vertrag oder auf der Website des Anbieters genannten Bedingungen zu zahlen. Die Zahlungsfristen und -bedingungen werden im Vertrag festgelegt.

9.2 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist den Zugang zur Software zu sperren. Der Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, den Vertrag bei Zahlungsverzug fristlos zu kündigen.

9.3 Zusatzleistungen, die nicht im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, wie etwa individuelle Anpassungen der Software oder die Behebung von Fehlern aufgrund unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

9.4 Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste auf der Website www.prolaw.io zuzüglich aktuell gültiger Umsatzsteuer (Vergütung); die Nutzungsdauer beträgt 12 Monate ab Zahlungstag. Die Rechnungserteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch und für nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriften hat der Kunde Xaibo die jeweils entstandenen Kosten zu erstatten.

9.5 Xaibo ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen zu ändern, insbesondere, wenn veränderte Marktbedingungen, allgemeine Preissteigerungen oder eine Erhöhung/Senkung der Umsatzsteuer dies gebieten. Xaibo wird den Kunden über Änderungen der Vergütung rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform informieren. Sollte eine Erhöhung im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 20 % betragen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Der Kunde schuldet die Vergütung auch für Zeiten, in denen der Zugang gesperrt war, es sei denn, der Kunde hat die Sperrung nicht zu vertreten.

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen, Leistungen, Transportkosten, Reisekosten, Spesen oder sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angebote der Xaibo sind freibleibend und unverbindlich:

Die Software bleibt Eigentum der PROLAW Marke. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Software entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Software wird der Kunde auf das Eigentum der PROLAW hinweisen und die Xaibo unverzüglich benachrichtigen.

 

10. Sperrung / Löschung

10.1 Im Falle einer Sperrung wird der Zugang des Kunden und der von ihm autorisierten Beteiligten unterbunden und hierauf bei einem Anmeldeversuch hingewiesen. Bei einer Löschung werden hinterlegte Daten entfernt oder unkenntlich gemacht.

Wird von Dritten oder einer Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben die Sperrung des Zugangs oder die Löschung von eingestellten Daten oder (auch einzelner) Dokumente verlangt, so ist Xaibo nach billigem Ermessen berechtigt, den Zugang zu sperren oder zu löschen.

Im Übrigen ist Xaibo zur Sperrung berechtigt, wenn

  • der Kunde dies verlangt,
  • dies zur Verhinderung eines drohenden Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die Sicherheit des Systems erforderlich und geeignet erscheint,
  • die Zugangsdaten dreimal falsch eingegeben wurden,
  • der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder
  • die Vertragszeit von 12 Monaten abgelaufen ist.

Die Sperrung wird aufgehoben, wenn der für die Sperrung vorliegende Grund entfallen ist.

Xaibo ist zur Löschung abgelegter Daten berechtigt, wenn

  • die Vertragszeit von 12 Monaten abgelaufen ist,
  • dies behördlich angeordnet wird,
  • der Kunde dies verlangt,
  • ein Dritter einen rechtskräftigen Anspruch hierauf hat oder
  • aus sonstigem wichtigem Grund, wenn der Verbleib der Daten für Xaibo nicht zumutbar ist.

10.2 Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Zugang zur Software ohne Vorankündigung zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Software rechtswidrig oder entgegen den Bestimmungen dieser AGB genutzt wird. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Gründe der Sperrung informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

10.3 Sperrungen entbinden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts.

11. Mängelgewährleistung

11.1 Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen und dabei die Art des Mangels sowie die Umstände, unter denen er auftritt, genau zu beschreiben.

11.2 Der Anbieter wird die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Unerhebliche Mängel, die die Tauglichkeit der Software nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

11.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet ausschließlich für Mängel, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Es stellt keinen Mangel dar, wenn die Funktion des Internets oder der Datentransfer über das Internet gestört ist, ebenso wenig die etwaige Funktionsuntüchtigkeit des vom Kunden verwandten IT-Systems. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn das bezogene Produkt etwaigen speziellen und individuellen Anforderungen des Kunden nicht gerecht wird. Mängelansprüche verjähren in 3 Monaten. Schlägt die Nacherfüllung nach drei Versuchen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Software-Mängel werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten, wie oben beschrieben, schnellstens beseitigt; dem Kunden wird sodann eine neue Version der Software zur Verfügung gestellt. der Schaden durch Prüfung, Kontrolle oder vergleichbare Maßnahmen durch den Kunden zu vermeiden gewesen wären. Für Mängel an Software, die durch einen Dritten hergestellt wurde, haftet Xaibo grundsätzlich nicht. Gleiches gilt für Schäden durch unberechtigtes Kopieren, Vervielfältigen oder Weitergeben von Software. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Software-Mängeln ist begrenzt durch die Höhe der Absicherung durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Xaibo. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

12. Haftung und Freistellung

12.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder aufgrund von Verstößen gegen diese AGB geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.

12.4 Die Haftung des Anbieters für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

13. Laufzeit, Kündigung

13.1 Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen richten sich nach dem gebuchten Abonnementmodell. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

13.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere die Zahlungspflichten, trotz Mahnung und Fristsetzung verletzt.

13.3 Eine Kündigung bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein. Die Kündigung kann per E-Mail oder per Button erfolgen.

13.4 Die Vertragszeit beginnt mit Eröffnung des Zugangs für den Kunden zu dem jeweiligen Produkt.

Sie endet bei Laufzeitverträgen mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei diesen Verträgen um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit der Verlängerung widerspricht, sofern nicht individuell Abweichendes vereinbart ist.

Sieht das Vertragsverhältnis die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vor, endet es mit Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist.

Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Xaibo ist insbesondere Zahlungsverzug des Kunden in Höhe des Entgeltes. Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Xaibo steht Xaibo ein Schadenersatzanspruch zu wegen entgangener Vergütungsansprüche (unter Berücksichtigung des Ersparten); als Schadensersatz bei Laufzeitverträgen vereinbaren die Vertragslaufzeit pauschal 90 % der vereinbarten festen Vergütung bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit, wobei es Xaibo unbenommen bleibt, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden obliegt ggf. der Nachweis, dass Xaibo einen geringeren Schaden erlitten habe. Der Nachweis des Zugangs von Kündigung und Widerspruch obliegt dem jeweils Erklärenden.

14. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung

14.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter alle auf seinen Servern gespeicherten Daten des Kunden innerhalb einer Frist von 30 Tagen löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen oder der Kunde fordert eine frühere Löschung.

14.2 Der Kunde hat während dieser Frist das Recht, die Herausgabe seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (USB-Stick) zu verlangen. Unterstützungsleistungen des Anbieters bei der Datenmigration bedürfen einer gesonderten Vergütung wie unter Punkt 5.3 beschrieben.

15. Vertraulichkeit, Geheimhaltung und anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

15.1 Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangten Informationen des Kunden, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und sie ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden weder an Dritte weiterzugeben noch anderweitig zu verwerten.

15.2 Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Der Anbieter wird alle in die Durchführung des Vertrags eingebundenen Mitarbeiter und Subunternehmer in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichten.

15.3 Der Anbieter erkennt an, dass der Kunde (Rechtsanwalt) zur anwaltlichen Verschwiegenheit gemäß § 43e Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet ist. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Vertrages zur Kenntnis gelangten Informationen nur im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Berücksichtigung dieser Verschwiegenheitspflichten zu nutzen.

16. Schlussbestimmungen und sonstiges

16.1 Diese AGB und alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.

16.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen der Rechtslage, technologische Entwicklungen) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen.

16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung zu vereinbaren.

16.5 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

16.6 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit diese ebenfalls zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen verpflichtet werden.

Anlagen, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil

Anlage 1: Preisliste des Anbieters

Anlage 2: Nutzungsvertrag_PROLAW

Anlage 3: Vertrag_zur_Auftragsverarbeitung_PROLAW

Anlage 4: Hinweis zum Geheimnisverrat